Die Krankenversicherung in Österreich
In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Die Pflichtversicherung. Jeder unselbständig Beschäftigte ist krankenversichert, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2007 € 341,16) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im ASVG. Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, sondern er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist.
- Die freiwillige Zusatz - oder Privatversicherung. Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen.
Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.
Die Krankenpflichtversicherung
Prinzipiell sind alle Personen mit Wohnsitz in Österreich in der Pflichtversicherung versicherungspflichtig.
Da kein Wahlrecht für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu wählen, werden in Österreich private Krankenversicherungsverträge fast ausnahmslos als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen des Versicherten:
Beitragssatz: 3,60 %* für Arbeiter, insgesamt 6,9 %
Beitragssatz: 3,4 %* für Angestellte, insgesamt 6,8 %
Beitragssatz: 8,6 %* für Selbständige
* des Bruttoentgelts werden jeweils vom Dienstnehmer und Dienstgeber als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet. Für freie Dienstverträge sind nur 3,25 % jeweils von Dienstgeber und Dienstnehmer zu entrichten.
Das zur Berechnung der Beiträge herangezogene Gehalt ist durch eine gesetzliche "Höchstbeitragsgrundlage", von € 3.630,-- begrenzt. Angehörige des Versicherten sind mitversichert, ohne dass dies Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge zur Sozialversicherung hätte.
Leistungen der Krankenpflichtversicherung
Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für die Behandlung wegen Krankheit und Unfällen jeglicher Art und erbringt Sachleistungen (Krankenbehandlung = ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten), Spitalspflege, falls erforderlich auch den Transport vom /zum Spital, medizinische Hauskrankenpflege, Mutterschaft (Pflege in einem Spital + Entbindungsheim), Zahnbehandlung, Zahnersatz, Gesundenuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Rehabilitationsmaßnahmen und Geldleistungen in Form des Krankengeldes, wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht oder halbes Krankengeld bei halber Lohnfortzahlung, in gesetzlich vorgegebenem Rahmen.
Die freiwillige Zusatz - und Privatversicherung
Die private Krankenversicherung wird in ihren beiden Hauptformen der Krankenhauskostenversicherung und der Taggeldversicherung angeboten. Die Leistungen sind abhängig vom jeweiligen gewählten Tarif. Die Krankenversicherer verwenden viele differente Tarife und unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen. Es gibt keine Musterbedingungen für den österreichischen Markt mehr.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf die Behandlung von Krankheiten, die während des Bestandes des Versicherungsvertrages entstanden sind, - außer anderslautenden Vereinbarungen - von Vertragsbeginn an ist üblicherweise eine Wartezeit vorgesehen, die dazu führt, dass für die während dieser Zeit behandelten Erkrankungen bis zum Abschluss der Behandlung dieser Erkrankung kein Versicherungsschutz besteht. Die Wartezeit entfällt üblicherweise bei Unfällen und bestimmten Infektionskrankheiten. Der Versicherungsschutz tritt also in vollem Umfang erst nach Ablauf der Wartezeit in Kraft (mindestens 3 Monate, besondere Wartezeiten 6 Monate oder 12 Monate).
Eine Besonderheit besteht in der Prämienrückerstattung bzw. Gewinnbeteiligung bei bestimmten Tarifen an die Versicherten, die über einen gewissen Zeitraum keine Versicherungsleistungen in Anspruch nahmen.



