Die Kosten einer betreuten Institution sind abhängig von...
Vor dem Umzug in ein Heim, eine Seniorenresidenz oder eine andere Wohnform, ist es notwenig, sich genauestens über die Kosten zu informieren.
Diese können sehr unterschiedlich sein und jeder der eine Leistung in Anspuch nimmt, muss diese selbst bezahlen. Dafür muss jeder Bewohner ein Einkommen (wie die Pensionen, Leibrenten, Pflegegeld) und das Vermögen verwenden. Natürlich richet sich der Preis nach dem Angebot der Institution. Entweder privat oder städtisch.
Die Kosten in einem Heim gliedern sich in die Grundgebühr, die Pflegekosten nach Pflegestufen, medizinische Sonderleistungen und Zusatzkosten.
Nur die Grundgebühr ist zu zahlen, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Darin inbegriffen sind Unterkunft, Vollpension, Wäscheservice, Zimmerreinigung und ein Animationsprogramm.
Diese Kosten sind abhängig von der Zimmergrösse :
Einerzimmer
Zweierzimmer
Dreierzimmer
von der Ausstattung :
Eigenes Bad mit Dusche und WC
Eigenes WC und Gemeinschaftsdusche
von dem Komfort und den Angeboten der Institution :
ähnlich dem Komfortstandart in Hotels nach verschiedenen Katagorien. Normal bis Luxus.
von dem Betreiber:
Staatlich
Privat
Die Pflege - Stufen
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit, werden die Kosten nach der schwere der Pflegebedürftigkeit, den Pflegestufen, berechnet.
- Pflegestufe 1: Pflegebedarf über 50 Std. im Monat.
- Pflegestufe 2: Pflegebedarf über 75 Std. im Monat.
- Pflegestufe 3: Pflegebedarf über 120 Std. im Monat.
- Pflegestufe 4: Pflegebedarf über 160 Std. im Monat.
- Pflegestufe 5: Pflegebedarf über 180 Std. im Monat und aussergewöhnlicher Pflegeaufwand.
- Pflegestufe 6: Pflegebedarf über 180 Std. im Monat wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmassnahmen und diese regelmässig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderliche ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen - oder Fremdgefährdung besteht.
- Pflegestufe 7: Pflegebedarf über 180 Std. im Monat, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.
Die Pflegegeldbeträge / monatl. in den einzelnen Pflegestufen :
- Pflegestufe 1: Euro 148,30,-
- Pflegestufe 2: Euro 273,40,-
- Pflegestufe 3: Euro 421,80,-
- Pflegestufe 4: Euro 632,70,-
- Pflegestufe 5: Euro 859,30,-
- Pflegestufe 6: Euro 1.171,70,-
- Pflegestufe 7: Euro 1.562,10,-
Aufenthaltskosten und Pflegekostenzuschüsse
Pflegegeld. Jeder Pflegebedürftige Mensch in Österreich hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Geldleistung wird dem pflegebedürftigen Personen als Pflegegeld zur Verfügung gestellt, wobei es den BezieherInnen überlassen bleibt, in welcher Weise sie das Geld einsetzen.
Je nach Intensität der Pflegebedürftigkeit werden 7 Pflegestufen unterschieden.
Für das Pflegegeld ist gegenwärtig ein Mindestbedarf von monatl. 50 Std. festgelegt.
Pflegegeld muss bei der Pensionsversicherungsanstalt, die die Pension ausbezahlt, beantragt werden. Sollte sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, muss ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden.
Die Aufnahme in eine Pflegeabteilung eines Pensionisten - und Pflegeheims ist in der Regel erst möglich wenn der Pflegebedarf etwas bei Pflegestufte 3 bis 4 liegt.
Bewohnerinnen und Bewohner, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, in voller Höhe die Aufenthalts - und Pflegekosten zu zahlen, haben Anspruch auf Hilfe des Lands als Sozialträger. Er übernimmt die offenen Restposten.
Jedem Bewohner bleiben monatlich 20 % seiner Pension und ein Teil des Pflegegeldes als persönliches Taschengeld; ebenso die Pensions - Sonderzahlungen.
Grundsätzlich gibt es bei offenen Heimkosten einen Regressanspruch gegen Ehepartner oder / und Kinder des Bewohners. Im Einzelfall wird geprüft, wie hoch ein eventueller Kostenbeitrag des Ehepartners oder der Kinder sein kann. Bei der Höhe des allfälligen Kostenbeitrags werden natürlich die Familien - und Einkommensverhältnisse berücksichtigt.



